Teil-Nichtgenehmigung Ortsplanungsrevision Kesswil
Der Gemeinderat von Kesswil (TG) hat der Bevölkerung ein Planungswerk präsentiert, das bei weitem nicht sachgerecht war. Obwohl die Gemeinde gemäss kantonalem Richtplan kein Guthaben für Einzonungen hat und zudem über die dritt grössten (!) Baulandreserven aller Gemeinden im Kanton Thurgau verfügt, waren massive Einzonungen vorgesehen, vorwiegend an Lagen mit besten Fruchtfolgeflächen. Obwohl vom Kanton in zwei Vorprüfungsberichten sehr deutlich ausgeführt wurde, warum dies nicht genehmigungsfähig sei, liess sich der Gemeinderat nicht beirren und trieb das Ansinnen weiter voran, allen Fachmeinungen zum Trotz. Dieser Konfrontationskurs wurde natürlich mit Steuergeldern finanziert.
Meine Kritik an der Gemeindeversammlung wurde nicht gerne gehört, ging es schliesslich um Millionengewinne, die den begünstigten Grundeigentümern mit den Einzonungen winkten. Ob es ein Zufall war, dass der Gemeinderatspräsident selbst sowie sein Schwager zu den Profiteuren gehören sollten?
Es wurden alle möglichen Versuche unternommen, mich zum Schweigen zu bringen, sei dies mit Drohbriefen, Anschwärzungen in meinem privaten und beruflichen Umfeld oder gezielten Falschaussagen in den Medien. So wurden mir sogar ausfällige Äusserungen unterstellt, die ich niemals gemacht habe. Die Thurgauer Zeitung war jedes Mal vor Ort und hätte das sicher genüsslichst medial ausgeschlachtet, wenn es so gewesen wäre, denn ich war damals bereits Grüne Kantonsrätin.
Die Thurgauer Zeitung nahm meine berechtigte Kritik mehrfach zum Anlass, mich im Vorfeld von Wahlen zu diskreditieren. Im Rahmen meiner Regierungsratskandidatur Anfangs 2020 wurde ich als «angriffslustige Raumplanerin» bezeichnet und musste üble, ungerechtfertigte und teilweise falsche Anschuldigungen über mich ergehen lassen. Die Zeitung hat sich leider nicht die Mühe gemacht zu recherchieren und tendenziös über einen hängigen Rechtsfall berichtet. Auch vor einem Monat, im Vorfeld meiner Kandidatur als Vizepräsidentin des Grossen Rates Thurgau, wurde ein «jahrelanger Clinch» mit meiner Wohngemeinde herbeigeschrieben, als Begründung für die angebliche Nicht – Wählbarkeit. Auch das entspricht nicht der Wahrheit. Es war ein hängiger Rekurs, der jahrelang nicht entschieden wurde. Der Fraktionspräsident der SVP, ein Parteikollege des ehemaligen Gemeindepräsidenten von Kesswil, der alles zu verantworten hat, unterstellte mir gar die Mitschuld an dessen Rücktritt. Dabei war der Widerstand im Dorf gross, von verschiedenen Seiten, insbesondere Landbesitzern, die nicht berücksichtigt wurden und heftig reagierten. Zu diesen zähle ich nicht, es ging mir einzig und allein um eine sachgerechte Planung in meinem Wohnort, das im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt ist und im kantonalen Richtplan zwei Einträge als «besonders wertvolles» Ortsbild hat.
Jetzt hat sich einmal mehr gezeigt, dass sich mein Engagement gelohnt hat, mich gegen unrechtmässige Machenschaften zur Wehr zu setzen. Dies hat sich nun als sachgerecht und korrekt erwiesen. Meine Haltung in dieser Sache basiert auf meiner Fachmeinung und beruflichen Erfahrung sowie gründlicher Recherche. Wie ich dies richtig vorausgesagt hatte, wurden die massiven Einzonungen mit Entscheid Nr. 34 des Departements für Bau und Umwelt (DBU) Thurgau vom 31. Mai 2021 nicht genehmigt, publiziert am 4. Juni 2021 im Amtsblatt. Einige kleinere leider schon, es wurden offenbar doch noch politische Geschenke gemacht, denn fachlich lässt sich auch die Einzonung zugunsten des Ex-Gemeindepräsidenten respektive seinem Sohn nicht begründen, vor allem nicht, da diese Fläche von der Landwirtschaftszone direkt in die Bauzone befördert wurde, obwohl sie im bestehenden Richtplan nicht als künftiges Siedlungsgebiet, sondern als freihaltende Grünfläche bezeichnet war.
Zudem muss der Gemeinderat unserem Einwenderkreis eine erkleckliche Summe Parteientschädigung ausrichten, was in einem solchen Fall völlig unüblich ist. Ein solcher Anspruch besteht nur dann, «wenn die Vorinstanz offensichtlich und in schwerer Weise wesentliche Rechtssätze verletzt hat», namentlich, «wenn ihr grobe Verfahrensfehler oder offenkundige Rechtsverletzung anzulasten sind». Dies war der Fall und wurde von uns zu Recht gerügt.
Entscheid DBU mit Plänen, Artikel Thurgauer Zeitung vom 10. Juni 2021 online, treffender Titel in der Printausgabe: „Zurück zur Überarbeitung“.